Notbetreuung in der Zeit vom 18.03. bis zum 03.04.2020

Für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis zunächst zum Ablauf des 03.04.2020 (letzter Schultag vor den Osterferien) sind von der Schließung der o.g. Gemeinschaftseinrichtungen ausgenommen:

aa) Betreuungsbedürftige Schülerinnen und Schüler … als Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, für die eine vor-Ort-Betreuung in den Schulräumlichkeiten zu den üblichen Unterrichtszeiten und den Zeiten einer Betreuung im offenen Ganztag (OGS) sichergestellt werden muss, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten oder Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann, sowie die zur Wahrnehmung der vorgenannten Betreuungsaufgabe erforderlichen Lehrkräfte und sonstigen Kräfte, ferner Lehrkräfte der jeweiligen Schule zur Wahrnehmung dringend erforderlicher Dienstgeschäfte (Abnahme von Prüfungen, Teilnahme an Konferenzen).

Schlüsselpersonen im Sinne von Buchstaben aa)
sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten gegenüber der Schulleitung nachzuweisen.
Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Anmeldung der Kinder, die Betreuung benötigen, bitte per Mail an die Schulleitung gsoeventrop@gmx.de.

Informationen vom Bildungsministerium finden Sie hier:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQ13_Coronavirus/index.html

Eine Pressemitteilung zur Einstellung des Schulbetriebs in verschiedenen Sprachen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/FAQ13_Coronavirus/index.html

Published On: 15. März 2020By Categories: Allgemein

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