Arbeitgeberbescheinigung
Eltern, die ab Mittwoch Betreuung für ihr Kind/ihre Kinder benötigen, müssen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie zur entsprechenden Personengruppen gehören. Untenstehendes Dokument kann eine Hilfe sein.
Auch das vom Schulministerium zur Verfügung gestellte Formular darf gerne genutzt werden.


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