Antragsformular

Der neue OGS-Erlass gibt uns klare Vorgaben, bezogen auf die Teilnahme Ihres Kindes in der OGS.

„5.6.1 Im Hinblick auf die Teilnahme an außerunterrichtlichen Angeboten in offenen Ganztagsschulen stellen Schulen, Träger und Kommunen sicher, dass Schülerinnen und Schüler am herkunftssprachlichen Unterricht, an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstruments), an ehrenamtlichen Tätigkeiten (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen) sowie an Therapien oder an familiären Ereignissen teilnehmen können. In Absprache mit den Eltern sorgen sie dabei dafür, dass die Kontinuität der außerunterrichtlichen Angebote der Ganztagsschulen gewahrt bleibt. Hierbei ist darauf zu achten, dass eine dauerhafte und möglichst vollumfängliche Teilnahme an den Ganztagsangeboten gewährleistet und Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar sind.

5.6.2 Freistellungswünsche sind durch die Eltern rechtzeitig mitzuteilen, bei regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten möglichst vor Schuljahresbeginn.“

Längerfristige Beurlaubungen (z.B. Schwimmkurs o.ä.) sind natürlich weiterhin möglich. Sollte ihr Kind nachmittags, während der OGS-Zeiten, einen Sportverein besuchen, sind in diesem Fall für maximal 1 Tag pro Woche Ausnahmen von der regulären Abholzeit möglich.  Falls Ihr Kind regelmäßig ein außerschulisches Bildungsangebot nutzt, teilen Sie uns dies bitte schriftlich zu Beginn eines Halbjahres mit. Mit diesem Vordruck können Sie Ihr Kind an einzelnen Tagen abmelden.

Antrag veränderte Abholzeit